Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Einhaltung des Trennungsjahres +++
Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, wonach ein Härtefall – der eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erlaubt – auch dann nicht zwingend vorliegt (Az.: 5 UF 151/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001628799).
+++ Unzulässige Klausel in AGB zur Mindestlaufzeit +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll. Dies kann unter anderem zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen (Az.: III ZR 8/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026004.html).
+++ Unzulässige Cookies +++
Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft und haftet für fehlende Einwilligungs-Abfragen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Auch ein Drittunternehmen, das Cookies integriert, hafte, wenn der Betreiber der jeweiligen Website AGB-widrig keine Einwilligung der Endnutzerinnen und -nutzer abfrage. Einem betroffenen Nutzer sprach das Gericht daher einen Schadensersatzanspruch von 100 Euro zu (Az.: 6 U 81/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000013)
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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