Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Windirsch, Britschgi & Wilden Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3 Abs. 2 Nr. 1) verpflichtet den Arbeitgeber, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Der Gesetzgeber kann Ausnahmen auf der ...
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