Pflicht zur Einrichtung einer Hinweisgeber-Meldestelle, zentrale Anforderungen und Wege zur Vermeidung von Bußgeldern – das gilt ab sofort für Unternehmen in Deutschland.
Hintergrund und gesetzlicher Rahmen
Im Zuge des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Finanzunternehmen, GwG-verpflichtete Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts auch unabhängig ihrer Beschäftigtenzahl verpflichtet, eine rechtskonforme Meldestelle einzurichten. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob eine externe Auslagerung oder eine interne Umsetzung des Hinweisgebersystems zielführender ist. Eine Meldestelle gewährleistet den professionellen Eingang, die Prüfung und die Dokumentation von Hinweisen. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder ab 50.000EUR. Daher ist rechtzeitiges Handeln entscheidend, um den Vertrauensschutz zu stärken und die Transparenz im Unternehmen zu erhöhen.
Leistungen und Vorteile der Meldestelle
1. Externe Outsourcing-Lösung
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Meldestelle vollumfänglich an die HinSchG Meldungen GbR zu übergeben. Dabei übernimmt das Unternehmen die komplette Fallbearbeitung – von der Annahme über die Prüfung bis zur abschließenden Dokumentation. So bleibt der interne Aufwand überschaubar, und die Rechtskonformität wird sichergestellt.
2. Interne Lösung als PaaS-Modell
Alternativ bietet die HinSchG Meldungen GbR eine Whistleblower-Plattform, mit der Firmen ihre eigene interne Meldestelle betreiben. Das Unternehmen unterstützt bei Konfiguration, Hosting, Schulung und technisch-juristischer Absicherung, behält die Kontrolle und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.
3. Kunden- und Compliance-Vorteile:
– Rechtskonforme Umsetzung und Vermeidung teurer Bußgelder.
– Transparentes und nachprüfbares Verfahren zur Hinweisbearbeitung.
– Stärkung der Mitarbeitersicherheit und Integrität im Unternehmen.
– Gesteigerte Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und Aufsichtsbehörden.
Gesetzeskonform und zukunftssicher handeln
Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes betreffen Unternehmen ab einer bestimmten Größe direkt. Eine fehlende oder unzureichend umgesetzte Meldestelle bringt rechtliche und reputative Folgen mit sich. Geschäftsführer, Compliance-Verantwortliche und Personalabteilungen stehen damit vor der Aufgabe, eine effektive, datenschutzkonforme und leicht nutzbare Lösung zu etablieren. Unternehmen, die frühzeitig auf eine professionelle Hinweisgeber-Meldestelle setzen, schaffen klare Strukturen, erfüllen gesetzliche Anforderungen und vermeiden unnötige Risiken. Die HinSchG Meldungen GbR bietet eine rechtssichere und effiziente Lösung ohne internen Mehraufwand oder technische Unsicherheiten. Wer sich jetzt eine Whistleblower-Meldestelle einrichten lassen und rechtlich absichern (https://hinschg-meldungen.de/) möchte, profitiert von praxiserprobten Verfahren, umfassender Betreuung und einer Umsetzung, die Vertrauen schafft – intern wie extern.
Als Compliance-Partner betreuen wir Unternehmen im Hinblick auf die nach HinSchG verpflichtende Hinweisgeber-Meldestelle – ob beim Outsourcing der Meldestelle zu uns inkl. Fallbearbeitung oder bei der Errichtung Ihrer eigenen, internen Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell. Wir sorgen für eine professionelle, rechtskonforme & benutzerfreundliche Umsetzung des Whistleblower-Meldekanals.
Die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie wird für betroffene Unternehmen mit Bußgeldern ab 50.000 Euro geahndet.
Kontakt
HinSchG Meldungen GbR
Marco Fütterer
Poststr 67
53840 Troisdorf
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https://hinschg-meldungen.de/