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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt +++
Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-20211?hl=true).

+++ Ist Duschen Arbeitszeit? +++
Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-212-23/).

+++ Amt muss keinen Führerschein bezahlen +++
Geld für den Führerschein gibt es vom Jobcenter nur dann, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, er werde den Bewerber einstellen, sobald er die Fahrerlaubnis hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, wonach eine allgemeine Verbesserung der Bewerbungschancen nicht genügt (Az.: L 6 AS 75/23)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000904).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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